Auszug aus der Coronaverordnung Baden Württemberg
„Um Infektionsketten weiter nachvollziehen zu können müssen die Gäste Ihren Namen, die Adresse und die Dauer des Besuches angeben. Die Daten dienen ausschließlich der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde im Falle einer möglichen Infektion. Wer seine Daten nicht angeben möchte, darf die Gaststätte nicht besuchen. Die Daten müssen nach vier Wochen gelöscht werden.„
Weitere Informationen: Zur FAQ der Corona-Verordnung
*Plichtfeld
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